Anerkennung pädagogisches Gutachten

Immer wieder kommt es zu Unsicherheiten hinsichtlich der Anerkennung meines pädagogischen Gutachtens an Schulen. Es ist mir daher ein Anliegen - einerseits um Kindern/Jugendlichen die Strapaz einer Mehrfachtestung zu ersparen, andererseits um Zusatzkosten zu verhindern - auf dieses Thema einzugehen.
Ich nehme dazu Bezug auf den niederösterreichischen Legasthenieerlass und die schulpsychologischen Beratungsstellen. Im Erlass (unter dem Punkt "außerhalb des Schulsystems) wird konkret auf die Frage "Wer ist berechtigt, ein Gutachten mit der Fragestellung Lese-Rechtschreibschwäche/Legasthenie zu schreiben und von wem muss die Schule ein Gutachten akzeptieren? Folgendes festhalten und unter anderem folgende Personen angeführt:

 "Pädagoginnen mit spezieller Ausbildung im Bereich LRS in freier Praxis". Wichtig und ein unerlässlicher Bestandteil einer Begutachtung sei, die   Durchführung eines standardisierten Lese-Rechtschreibtests.

Ich erfülle beide Kriterien
- ich bin Pädagogin mit spezieller Ausbildung  in den Bereichen LRS/Dyskalkulie und seit 2011 in freier Praxis tätig und
- es kommen standardisierte Lese-Rechtschreib-, bzw. Rechentests zum Einsatz, welche in meinem pädagogischen Gutachten zusammengefasst werden.